Compliance

Die Geschäftsleitung eines Unternehmens hat die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften innerhalb des Unternehmens sicher zu stellen. Unter „Compliance“ versteht man das Instrumentarium zur regelhaften Überwachung unternehmensinterner Abläufe zur Vermeidung von Haftungsfällen, Schadensersatzklagen und behördliche Ermittlungsmaßnahmen.

Sie ist Bestandteil ordnungsgemäßer Unternehmensführung (Corporate Governance). Wir helfen Ihnen als Rechtsanwälte und Steuerberater durch Beratung und verschiedene „Werkzeuge“, diesen Anforderungen gerecht zu werden, so dass im Zweifel teure Sanktionen vermieden werden.

Wir überprüfen Ihre Verträge auf „Vertragshygiene“ und geben Ihnen in einem Management Summary einen Überblick über die wichtigsten Regelungen. So zum Beispiel zur Kündigung, zur Haftung und zu etwaigen Vertragsstrafen.

Wir prüfen arbeitsrechtliche Vorgaben, die sich beispielsweise aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ergeben.

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, beispielsweise bei dem Betrieb einer Unternehmenshomepage oder bei der anderweitigen Verarbeitung personenbezogener Daten. Von einer Bestandsaufnahme über eine Beratung bis hin zur Übernahme der Funktion des externen Datenschutzbeauftragten reicht unser Beratungsspektrum zur Vermeidung teurer Bußgelder.

Die Verfahrensdokumentation wird zwischenzeitlich in immer mehr Betriebsprüfungen angefordert. Aufgrund Zunehmend komplexer steuerrelevanter Prozesse wie der Anbindung von Webshops, Kassensystemen oder der Verarbeitung elektronischer Dokumente, wie z.B. Eingangsrechnungen, ist dies ein nachvollziehbarer Schritt, schließlich muss sich der Betriebsprüfer in angemessener Zeit einen Überblick über die verwendeten Systeme bilden, um zielgerichtet prüfen zu können.

Kann keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden, so kann sich dies negativ auf die Prüfungsatmosphäre und Ergebnisse auswirken. Im schlimmsten Fall drohen das Verwerfen der Buchführung oder zumindest schmerzliche Hinzuschätzungen.