Grundsteuerreform – 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte festgestellt hatte, müssen nun die Grundstückwerte im Jahr 2022 neu festgestellt werden. Darauf basierend werden dann ab dem Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide ergehen. Die Erklärung muss auf elektronischem Weg im Zeitfenster vom 01.07.2022 bis voraussichtlich 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Grundsteuerreform – 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte festgestellt hatte, müssen nun die Grundstückwerte im Jahr 2022 neu festgestellt werden. Darauf basierend werden dann ab dem Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide ergehen. Die Erklärung muss auf elektronischem Weg im Zeitfenster vom 01.07.2022 bis voraussichtlich 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Grundsteuerreform

Die Herausforderung

Von der Erklärungspflicht sind nicht nur betriebliche Grundstücke von Unternehmen, sondern auch jedes einzelne Privatgrundstück betroffen.

Ab Anfang Juli 2022 sind für ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland von deren Eigentümern Grundsteuererklärungen abzugeben.

Dazu sind die dafür notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen und Formaten (digital / Papier) zusammensuchen und -zufassen. Dabei werden eine Vielzahl von Informationen eingefordert, zudem sind länderspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.

Handlungsempfehlung

Da eine sehr große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden muss und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen knapp bemessen ist, empfehlen wir, frühzeitig mit der Sammlung und Bereitstellung der benötigten Informationen zu beginnen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung Ihrer Feststellungserklärung(en) und reichen diese elektronisch beim Finanzamt ein.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform haben, so sprechen Sie uns an.

Die Herausforderung

Von der Erklärungspflicht sind nicht nur betriebliche Grundstücke von Unternehmen, sondern auch jedes einzelne Privatgrundstück betroffen.

Ab Anfang Juli 2022 sind für ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland von deren Eigentümern Grundsteuererklärungen abzugeben.

Dazu sind die dafür notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen und Formaten (digital / Papier) zusammensuchen und -zufassen. Dabei werden eine Vielzahl von Informationen eingefordert, zudem sind länderspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.

Handlungsempfehlung

Da eine sehr große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden muss und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen knapp bemessen ist, empfehlen wir, frühzeitig mit der Sammlung und Bereitstellung der benötigten Informationen zu beginnen.

Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung Ihrer Feststellungserklärung(en) und reichen diese elektronisch beim Finanzamt ein.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform haben, so sprechen Sie uns an.

FAQs Grundsteuerreform

(Erstmals) zum 01. Januar 2022. Zu diesem Stichtag hat die Neubewertung des relevanten   Grundbesitzes zu erfolgen.

Die Grundsteuer wird auf Grundvermögen und auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben.

Jeder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft   (dazu gehören auch einzelne Land- und forstwirtschaftliche Flächen).

Bei Eigentumswohnungen ist jeder einzelne Eigentümer erklärungspflichtig. Die Eigentümergemeinschaft oder der   Verwalter sind in ihren jeweiligen Eigenschaften nicht erklärungspflichtig.

In Fällen eines Erbbaurechts müssen die Erbbauberechtigten die Erklärung abgeben. Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens   zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

Nein, es ist für jede sog. wirtschaftliche Einheit eine Steuererklärung abzugeben.

Nein, es ist für jede sog. wirtschaftliche Einheit eine Steuererklärung abzugeben. Besitzen Sie mehrere Grundstücke   und/oder Eigentumswohnungen, dann muss für jede dieser Grundstücke/Einheiten eine Erklärung abgegeben   werden.

Nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022

Die Einreichung hat elektronisch zu erfolgen. Papierformulare soll es grds. nicht geben.

Nein. Die einzelnen Bundesländer können entweder das sog. Bundesmodell anwenden, oder ein eigenes   Grundsteuermodell einführen (Öffnungsklausel).
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der sogenannten   Öffnungsklausel gebrauch gemacht.

FAQs Grundsteuerreform

(Erstmals) zum 01. Januar 2022. Zu diesem Stichtag hat die Neubewertung des relevanten   Grundbesitzes zu erfolgen.

Die Grundsteuer wird auf Grundvermögen und auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben.

Jeder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft   (dazu gehören auch einzelne Land- und forstwirtschaftliche Flächen).

Bei Eigentumswohnungen ist jeder einzelne Eigentümer erklärungspflichtig. Die Eigentümergemeinschaft oder der   Verwalter sind in ihren jeweiligen Eigenschaften nicht erklärungspflichtig.

In Fällen eines Erbbaurechts müssen die Erbbauberechtigten die Erklärung abgeben. Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens   zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.

Nein, es ist für jede sog. wirtschaftliche Einheit eine Steuererklärung abzugeben.

Nein, es ist für jede sog. wirtschaftliche Einheit eine Steuererklärung abzugeben. Besitzen Sie mehrere Grundstücke   und/oder Eigentumswohnungen, dann muss für jede dieser Grundstücke/Einheiten eine Erklärung abgegeben   werden.

Nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022

Die Einreichung hat elektronisch zu erfolgen. Papierformulare soll es grds. nicht geben.

Nein. Die einzelnen Bundesländer können entweder das sog. Bundesmodell anwenden, oder ein eigenes   Grundsteuermodell einführen (Öffnungsklausel).
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der sogenannten   Öffnungsklausel gebrauch gemacht.

Wir kümmern uns um Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

In wenigen Schritten zur Grundsteuererklärung:

  • Sie geben Ihre Daten ein und hinterlegen die Anzahl Ihrer Objekte.

  • Sie erhalten von uns im Anschluss einen Vertrag und die Vollmacht für unsere Zusammenarbeit und senden uns diesen unterzeichnet digital zurück

  • Sie erhalten von uns einen Zugang zu unserem Grundsteuerportal.

  • Sie erfassen Ihre Grundstücksdaten in unserem Grundsteuerportal online und laden uns die benötigten Dokumente hoch.

  • Nach Prüfung der Unterlagen und Informationen durch unsere Experten erstellen wir die Steuererklärung für Sie.

  • Sie erhalten alle Erklärungen zur Ansicht und Freigabe

  • Wir übermitteln Ihre Erklärungen nach Freigabe online an die Finanzverwaltung

Wir kümmern uns um Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

In wenigen Schritten zur Grundsteuererklärung:

  • Sie geben Ihre Daten ein und hinterlegen die Anzahl Ihrer Objekte.

  • Sie erhalten von uns im Anschluss einen Vertrag und die Vollmacht für unsere Zusammenarbeit und senden uns diesen unterzeichnet digital zurück

  • Sie erhalten von uns einen Zugang zu unserem Grundsteuerportal.

  • Sie erfassen Ihre Grundstücksdaten in unserem Grundsteuerportal online und laden uns die benötigten Dokumente hoch.

  • Nach Prüfung der Unterlagen und Informationen durch unsere Experten erstellen wir die Steuererklärung für Sie.

  • Sie erhalten alle Erklärungen zur Ansicht und Freigabe

  • Wir übermitteln Ihre Erklärungen nach Freigabe online an die Finanzverwaltung

Unser Angebot

75000inkl. MwSt. je Grundstück
  • Zugang zur Software
  • Erstellung der Erklärung
  • Plausibilitätsprüfung
  • Übermittlung der Erklärung
  • Ansprechpartner für Rückfragen
Grundsteuer
Datenschutz *

Unser Angebot

75000inkl. MwSt. je Grundstück
  • Zugang zur Software
  • Erstellung der Erklärung
  • Plausibilitätsprüfung
  • Übermittlung der Erklärung
  • Ansprechpartner für Rückfragen
Grundsteuer
Datenschutz *