Grundsteuerreform – 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte festgestellt hatte, müssen nun die Grundstückwerte im Jahr 2022 neu festgestellt werden. Darauf basierend werden dann ab dem Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide ergehen. Die Erklärung muss auf elektronischem Weg im Zeitfenster vom 01.07.2022 bis voraussichtlich 31. Oktober 2022 abgegeben werden.
Grundsteuerreform – 36 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte festgestellt hatte, müssen nun die Grundstückwerte im Jahr 2022 neu festgestellt werden. Darauf basierend werden dann ab dem Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide ergehen. Die Erklärung muss auf elektronischem Weg im Zeitfenster vom 01.07.2022 bis voraussichtlich 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Die Herausforderung
Von der Erklärungspflicht sind nicht nur betriebliche Grundstücke von Unternehmen, sondern auch jedes einzelne Privatgrundstück betroffen.
Ab Anfang Juli 2022 sind für ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland von deren Eigentümern Grundsteuererklärungen abzugeben.
Dazu sind die dafür notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen und Formaten (digital / Papier) zusammensuchen und -zufassen. Dabei werden eine Vielzahl von Informationen eingefordert, zudem sind länderspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.
Handlungsempfehlung
Da eine sehr große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden muss und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen knapp bemessen ist, empfehlen wir, frühzeitig mit der Sammlung und Bereitstellung der benötigten Informationen zu beginnen.
Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung Ihrer Feststellungserklärung(en) und reichen diese elektronisch beim Finanzamt ein.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform haben, so sprechen Sie uns an.
Die Herausforderung
Von der Erklärungspflicht sind nicht nur betriebliche Grundstücke von Unternehmen, sondern auch jedes einzelne Privatgrundstück betroffen.
Ab Anfang Juli 2022 sind für ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland von deren Eigentümern Grundsteuererklärungen abzugeben.
Dazu sind die dafür notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen und Formaten (digital / Papier) zusammensuchen und -zufassen. Dabei werden eine Vielzahl von Informationen eingefordert, zudem sind länderspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.
Handlungsempfehlung
Da eine sehr große Anzahl von Grundstücken neu bewertet werden muss und das Zeitfenster für die Übermittlung der Feststellungserklärungen knapp bemessen ist, empfehlen wir, frühzeitig mit der Sammlung und Bereitstellung der benötigten Informationen zu beginnen.
Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen die Erstellung Ihrer Feststellungserklärung(en) und reichen diese elektronisch beim Finanzamt ein.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform haben, so sprechen Sie uns an.
FAQs Grundsteuerreform
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Wir kümmern uns um Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
In wenigen Schritten zur Grundsteuererklärung:
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