Der Bundesdatenschutzbeauftragte scheint bald ernst zu machen. Bereits vor etwa zwei Jahren hat der Ulrich Kelber die Bundesbehörden gewarnt und gefordert, auf Facebook-Fanpages zu verzichten.

Ganz aktuell stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Rundschreiben an die Bundesbehörden fest (so berichtete zum Beispiel die Tagesschau), dass es seither der Bundesregierung und deren Behörden nicht gelungen ist, geeignete datenschutzrechtliche Vereinbarungen über eine gemeinsame Verantwortlichkeit zum Schutze der personenbezogenen Daten mit Facebook abzuschließen.

Facebook hatte lediglich ein aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten unzureichendes Addendum breit gestellt. Faktisch jedoch bleiben die Betreiber einer Facebook-Fanpage trotz „offiziell“ gemeinsamer Verantwortung ohne jeden Einfluss auf die auf den Fanpages stattfindende Datenverarbeitung. Deshalb das Fazit des obersten Datenschützers des Bundes: eine Facebook-Fanpage kann derzeit durch eine Behörde nicht datenschutzkonform. Die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten stellt deshalb Zwangsgelder in Aussicht, wenn die Behörden die Fanpages auf Facebook immer noch mit unzureichendem Datenschutzniveau betreiben. Die Datenschutzbehörde des Bundes prüft insoweit auch andere Social Media Plattformen im Zusammenhang mit Bundesbehörden.

SPH-Fazit: 

Wenn man die Vorgaben der DSGVO erst nehmen möchte, ist es nur konsequent, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte hier die Daumenschrauben anzieht. Schließlich werden an Unternehmen dieselben Anforderungen gestellt. Zugleich bleibt ein Keim von Hoffnung, dass es unter Umständen der Bundesregierung zur Vermeidung der Abschaltung Ihrer Facebook-Fanpages gegebenenfalls über politische Kanäle gelingt, was bislang unerreicht geblieben ist, namentlich, dass sich Facebook endlich bewegt und datenschutzkonforme Zustände herstellt.

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