Spätestens seit 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Die korrespondierende Meldepflicht wurde jedoch immer wieder ausgesetzt. Die Meldepflicht für elektronische Kassen startete nunmehr zum 01.01.2025.

Die wichtigsten Infos zur Kassen-Meldepflicht nachfolgend für Sie zusammengefasst:

Kassen Meldepflicht 2025
  • Seit dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung
  • Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden
  • Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme, die bis dahin außer Betrieb genommen worden sind, müssen nicht mehr gemeldet werden
  • Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden
  • Kassensysteme können lediglich digital (z.B. über ELSTER) gemeldet werden, grundsätzlich wird es keine Formulare oder Vordrucke im PDF-Format für die Anmeldung, Korrektur oder Abmeldung geben.

Folgende Angaben müssen gemacht werden:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Betriebsstätte der elektronischen Kasse
  • Steuernummer
  • Zertifizierungs-ID und Seriennummer
  • Art der eingesetzten Kasse – z. B. Registrierkasse, PC-Kasse, POS-Kassensystem
  • Anzahl der eingesetzten Kassen
  • Seriennummer der Kasse
  • Anschaffungsdatum der Kasse
  • Datum der Außerbetriebnahme

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