E-Rechnung – Pflicht ab 2025!
Ab dem 01. Januar 2025 sind Unternehmer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnung) versenden und empfangen zu können. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich E-Rechnungen zugelassen und keine klassischen PDF- oder Papierrechnungen mehr.
E-Rechnung – Pflicht ab 2025!
Ab dem 01. Januar 2025 sind Unternehmer dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnung) versenden und empfangen zu können. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich E-Rechnungen zugelassen und keine klassischen PDF- oder Papierrechnungen mehr.
Was ist eine elektronische Rechnung?
Eine elektronische Rechnung ist vereinfacht die digitale Form einer herkömmlichen Papierrechnung. Anders als bei der Papierrechnung werden die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt. Die E-Rechnung ermöglicht damit die automatisierte Verarbeitung durch den Rechnungs-Empfänger. Ab 2025 entsprechen PDF- oder Papierrechnungen nicht mehr den Anforderungen an eine elektronische Rechnung und werden als sonstige Rechnung bezeichnet.
Welche Rechnungsformate sind künftig zulässig?
- Elektronische Rechnungen müssen künftig der europäischen Norm für die elektronische Rechnungstellung und der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.
- Akzeptierte Formate sind XML und ZUGFeRD.
Wer ist zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet?
- E-Rechnungen werden künftig für alle im Inland ansässigen B2B-Unternehmen (Business-to-Business) verpflichtend.
- Ob diese Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf ausgeführt wird, ist unbeachtlich.
- Unternehmen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) sind von der E-Rechnungspflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Was ist eine elektronische Rechnung?
Eine elektronische Rechnung ist vereinfacht die digitale Form einer herkömmlichen Papierrechnung. Anders als bei der Papierrechnung werden die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt. Die E-Rechnung ermöglicht damit die automatisierte Verarbeitung durch den Rechnungs-Empfänger. Ab 2025 entsprechen PDF- oder Papierrechnungen nicht mehr den Anforderungen an eine elektronische Rechnung und werden als sonstige Rechnung bezeichnet.
Welche Rechnungsformate sind künftig zulässig?
- Elektronische Rechnungen müssen künftig der europäischen Norm für die elektronische Rechnungstellung und der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen.
- Akzeptierte Formate sind XML und ZUGFeRD.
Wer ist zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet?
- E-Rechnungen werden künftig für alle im Inland ansässigen B2B-Unternehmen (Business-to-Business) verpflichtend.
- Ob diese Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf ausgeführt wird, ist unbeachtlich.
- Unternehmen im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) sind von der E-Rechnungspflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen.
Rechnungsformate im Überblick
X-Rechnung
ZUGFeRD 2.X
Sonstige Rechnungen
Die beiden E-Rechnungsformate (X-Rechnung & ZUGFeRD) entsprechen der EU-Richtline EN-16931. Die „Sonstige Rechnungen“ entsprechen nicht der EU-Richtlinie EN-16931 und erfüllen daher auch nicht die Anforderungen an das E-Rechnungsformat.
Rechnungsformate im Überblick
X-Rechnung
ZUGFeRD 2.X
Sonstige Rechnungen
Welche Fristen sind zu beachten?
Ab 1. Januar 2025
- Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (hierzu gehören neben den klassischen Unternehmen und Selbstständigen auch Vermieter). Es gibt keine Übergangsregelungen für den Empfänger!
- Mit Zustimmung des Rechnungsempfängers können bis Ende 2026 weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versendet werden.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR dürfen weiterhin in Papierform erstellt werden.
Ab 1. Januar 2027
- Der Versand von Papier- und PDF-Rechnungen ist mit Zustimmung des Rechnungsempfängers nur dann weiterhin erlaubt, sofern der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers weniger als 800.000 EUR beträgt.
Ab 1. Januar 2028
- Ausnahmslos alle B2B-Unternehmen sind zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet – dies gilt nun auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR.
Welche Fristen sind zu beachten?
Ab 1. Januar 2025
- Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (hierzu gehören neben den klassischen Unternehmen und Selbstständigen auch Vermieter). Es gibt keine Übergangsregelungen für den Empfänger!
- Mit Zustimmung des Rechnungsempfängers können bis Ende 2026 weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versendet werden.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR dürfen weiterhin in Papierform erstellt werden.
Ab 1. Januar 2027
- Der Versand von Papier- und PDF-Rechnungen ist mit Zustimmung des Rechnungsempfängers nur dann weiterhin erlaubt, sofern der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers weniger als 800.000 EUR beträgt.
Ab 1. Januar 2028
- Ausnahmslos alle B2B-Unternehmen sind zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet – dies gilt nun auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR.
Vorteile der elektronischen Rechnung
Vorteile der elektronischen Rechnung
Welche Schritte sollten jetzt unternommen werden?
Welche Schritte sollten jetzt unternommen werden?
Wir unterstützen Sie!
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur E-Rechnungspflicht.
Das Team SPH steht Ihnen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht in Ihren Geschäftsprozessen zur Seite: Kommen Sie gerne jederzeit für einen persönlichen und unverbindlichen Austausch auf Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in unserem Team zu. Gemeinsam prüfen wir die Anforderungen und erarbeiten einen individuellen Fahrplan.
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