Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Betrag von bis zu 1.500 EURO steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren. Möglich ist dies noch bis zum 30.06.2021.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. ​

Mit dieser Sonderzahlung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beschäftigten für die besondere und unverzichtbare Leistung während der Corona-Krise danke zu sagen.

Ganz wichtig, die Beschäftigten müssen die Sonderleistung bis 30.06.2021 erhalten, damit die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit greift.

Sprechen Sie uns auf diese Sonderzahlung an, unsere Spezialisten der Lohnbuchhaltung unterstützen Sie gerne.