Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen Betrag von bis zu 1.500 EURO steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren. Möglich ist dies noch bis zum 30.06.2021.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
Mit dieser Sonderzahlung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beschäftigten für die besondere und unverzichtbare Leistung während der Corona-Krise danke zu sagen.
Ganz wichtig, die Beschäftigten müssen die Sonderleistung bis 30.06.2021 erhalten, damit die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit greift.
Sprechen Sie uns auf diese Sonderzahlung an, unsere Spezialisten der Lohnbuchhaltung unterstützen Sie gerne.