In den letzten Monaten mussten viele Unternehmen zwangsläufig auf Homeoffice umstellen, um überhaupt noch arbeitsfähig zu sein. Wie veträgt sich Homeoffice und die DSGVO?
Da stellt sich nicht nur den Unternehmen selbst, sondern auch den Kunden der Unternehmen die Frage, wie sich das oft „ruckartig“ eingerichtete Homeoffice mit den Vorgaben des Datenschutzes und der DSGVO verträgt. Aufsichtsbehörden werden über kurz oder lang genau hinschauen.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Handreichung im Sinne einer Checkliste über die wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben herausgegeben. Dieser Best-Practice-Ansatz ist eine gute „erste Hilfe“. Allerdings ist sicher nicht alles davon bei Ihrem Unternehmen einschlägig beziehungsweise gibt es immer individuelle Besonderheiten, die Sie berücksichtigen müssen.
Unser Datenschutz– und Compliance-Team berät Sie gerne, um Homeoffice mit der Datenschutzgrundverordnung rechtskonform zu „verheiraten“.