Wer als Unternehmen wachsen will, setzt im Vertrieb oft auf die Ansprache neuer Zielgruppen. Selbst in Zeiten zunehmender Digitalisierung setzen dabei viele Unternehmen immer noch (oder gerade erst wieder) auf die Briefpost. Dies manchmal auch sehr bewusst, um durch einen Brief gegebenenfalls mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen, als durch eine „nach unten rutschende“ E-Mail.

Doch woher bekommt man passende Leads für einen vertrieblichen Brief an potentielle Neukunden?

Marketing und Vertrieb bedienen sich dabei häufig sogenannter Adresshändler. Doch erlaubt die DSGVO den Kauf und die Verwendung von Adress- und Ansprechpartnerdaten für die postalische Werbung noch? Drohen hier Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden?

Unsere Rechtsanwälte für Datenschutzrecht erklären in unserem Beitrag auf unserem Datenschutzblog www.datenschutzlab.de, warum es seit Geltung der DSGVO kein sog. Listenprivileg mehr im Zusammenhang mit der Verwendung von gekauften Adressen im Bereich der postalischen Werbung gibt und wie man diese Leads dennoch „sauber“ nutzen kann.

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