Den meisten Arbeitnehmern ist bekannt, dass sich die Höheder einbehaltenen Lohnsteuer nach der Steuerklasse richtet. Doch was genau bedeuten die einzelnen Steuerklassen und welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich als Steuerzahler?
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen. Diese richten sich in erster Linie nach dem aktuellen Familienstand des Arbeitnehmers und werden vom jeweils zuständigen Finanzamt zugeordnet. In bestimmten Lebenssituationen ist es allerdings auch möglich, beim Finanzamt einen Wechsel der Steuerklasse zu beantragen.
Was bedeuten die einzelnen Steuerklassen?
Steuerklasse I
Für die Einordnung in Steuerklasse I ist lediglich der Familienstand ausschlaggebend. Diese Steuerklasse gilt für alle nicht verheirateten Personen. Hierzu zählen ledige, geschiedene, getrenntlebende und verwitwete Personen.
Steuerklasse II
Diese Steuerklasse kommt für alle Personenkreise der Steuerklasse I zur Anwendung, wenn diese Kinder haben und zusätzlich alleinerziehend sind. Zusätzlich zum jährlichen Grundfreibetrag wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende direkt bei der Lohnabrechnung mitberücksichtigt.
Steuerklasse III
Die Steuerklasse III kann von einem der beiden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartnern beantragt werden. Hier fallen die niedrigsten Abgaben an, da der doppelte Grundfreibetrag allein dem Partner in Steuerklasse III zugerechnet wird. Allerdings ist diese Steuerklasse nur in Kombination mit der Steuerklasse V möglich, das heißt der andere Partner muss der Steuerklasse 5 zugeordnet sein.
Steuerklasse IV
In diese Steuerklasse fallen alle verheirateten Personen oder eingetragene Lebenspartner. Die Zuteilung erfolgt automatisch nach der Eheschließung, sofern nichts anderes beantragt wird.Sie ist steuerlich dann günstig, wenn beide Partner annähernd gleich verdienen. Bezüglich der Abzüge ändert sich im Vergleich zu Steuerklasse I nichts.
Steuerklasse V
Sie stellt das Gegenstück zur Steuerklasse III dar. Hier gilt kein Grundfreibetrag und die Abzüge sind somit deutlich höher. Diese Kombination lohnt sich überwiegend für Ehepaare mit höheren Gehaltsunterschieden. Aber Achtung: Wählt man die 3/5 Kombination, ist man zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet.
Steuerklasse VI
Für diese Steuerklasse ist der Familienstand des Arbeitnehmers irrelevant. Diese kommt nur dann zur Anwendung, wenn eine zweite steuerpflichtige Tätigkeit (Nebenverdienst über 450,00 € pro Monat) ausgeübt wird. In dieser Steuerklasse zahlt man die höchsten Abgaben.
Wann ändert sich die Steuerklasse:
Wenn sich die Familienverhältnisse ändern, ändern sich auch die Steuerklassen.
Ein Steuerklassenwechsel kann sich lohnen:
Da sich viele Entgeltersatzleistungen (z.B. das Elterngeld oder Arbeitslosengeld) nach dem Nettogehalt richten, kann es sich für Ehepartner durchaus lohnen rechtzeitig die Steuerklassen zu wechseln.
Im Falle des Elterngeldes wird zum Beispiel das Nettogehalt für den Zeitraum von zwölf Monaten vor der Geburt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Wechselt nun der Elterngeldberechtigte Partner rechtzeitig in Steuerklasse III, werden die Abzüge im Vergleich zu Steuerklasse IV deutlich verringert und man erhält mehr Nettogehalt. Somit erhöht man das am Ende ausbezahlte Elterngeld.
Die zu viel gezahlten Steuern des Ehepartners in Steuerklasse V holt man sich anschließend einfach über die Jahressteuererklärung wieder zurück.
So einfach ist der Steuerklassenwechsel:
Für den Wechsel der Steuerklasse benötigt man lediglich das vom Finanzamt vorgegebene Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Dieses ist auf der Internetseite des jeweils zuständigen Finanzamts als Download verfügbar. Die Änderung ist dann ab dem Monat nach der Antragstellung gültig.
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