CRM-Systeme sind eine tolle Sache. Man hat alle Informationen zum Kunden in einer Datenbank gespeichert und weiß auf Knopfruck, wer der der passende Ansprechpartner des Kunden zu welchem Thema ist. Das Beschwerde-Management ist ebenso eingebunden wie Marketing- und Vertriebstools.

In Unternehmensgruppen, die aus mehreren Gesellschaften bestehen oder in Konzernstrukturen bietet es sich geradezu an, diesen fruchtbaren Datenpool für alle zugehörigen Gesellschaften verfügbar zu machen.

Kein Konzernprivileg im Datenschutzrecht

Dabei ist aber Vorsicht geboten. Die DSGVO sieht grundsätzlich kein Konzernprivileg vor. Soll heißen, auch Konzerngesellschaften oder verbundene Unternehmen können personenbezogene Daten nicht „einfach so“ hin und her schieben oder zugänglich machen, wie es den Bedürfnissen entspricht.

Um CRM-Systeme auch in Unternehmensgruppen und in Konzernstrukturen richtig nutzen zu können, muss einiges beachtet und umgesetzt werden. Wie es richtig geht und dass dieses Thema auch im Fokus von Aufsichtsbehörden steht, könnt Ihr auf unserem Datenschutzblog www.datenschutzlab.de nachlesen.

Unsere Experten für Datenschutzrecht helfen gerne dabei, CRM-Systeme datenschutzkonform „einzubetten“.

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