Immer häufiger erhalten wir Anfragen zur Gründung einer Holding und zur Möglichkeit, mit einer Holding-Struktur Steuern zu sparen. Die Vorstellung, dass mit einer Holding Steuern gespart werden können, wird durch Beiträge unterschiedlichster Autoren im Internet befeuert. Aus diesem Grund wollen wir heute eine kurze Bewertung vornehmen.

Um diesen Artikel nicht zu überfrachten konzentrieren wir uns bei unserer Betrachtung auf das Thema Steuern und blenden die möglichen Formen einer Holding oder auch das Thema Gründung an dieser Stelle aus.

1. Was ist eine Holding?

Die Holding ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Organisationseinheit. Allen Holdings gemein ist, dass diese aus mindestens zwei Unternehmen, der Muttergesellschaft (Holding) und der Tochtergesellschaft besteht. Die Muttergesellschaft hält dabei die Anteile an der Tochtergesellschaft. Meist sind sowohl die Holding als auch die Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Aus diesem Grund sind nachfolgenden Betrachtungen auf diese Konstellation abgestellt.

2. Was macht die Holding?

Die Holding ist entweder selbst operativ tätig und verwaltet zusätzlich die Tochtergesellschaft. In den meisten Fällen wird die Holding jedoch entweder eine Finanzholding oder eine Managementholding sein. Die Finanzholding hat zum Geschäftszwecke, sich an einer oder mehreren Gesellschaften zu beteiligen. Die Managementholding geht über das Halten der Beteiligung hinaus und erbringt Managementleistungen aus der Holding heraus an die Tochtergesellschaften.

3. Was macht die Tochtergesellschaft?

Die Tochtergesellschaft ist in der Regel operativ tätig. Dies könnte z.B. ein Industrie- oder Handwerksbetrieb sein, aber auch eine Immobiliengesellschaft, die im Unternehmensverbund von der Holding gehalten wird.

4. Wie kann man mit einer Holding Steuern sparen?

Bei der Betrachtung des Themas Steuern muss zunächst in die laufende Besteuerung (z.B. die Steuer eines Jahres) und in eine Exit-Besteuerung (z.B. beim Verkauf einer Beteiligung) unterschieden werden.

Laufende Besteuerung

Bei der Tochtergesellschaft (GmbH) werden die laufenden Erträge mit überschlägig 30% Ertragsteuer belastet.

Ist der Gesellschafter der operativen GmbH eine natürliche Person, so werden Ausschüttungen (z.B. Gewinn nach Steuern) an diesen mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. zusätzlich mit Kirchensteuer belastet. Im Ergebnis kommt hierbei eine Gesamtsteuerbelastung von rund 50% zusammen.

Ist der Gesellschafter der operativen GmbH jedoch eine Holding, so werden bei einer Ausschüttung der Tochter an die Mutter lediglich 5% der Ausschüttung mit durchschnittlich 30% Steuer belastet. 95% der Ausschüttung werden steuerfrei gestellt. Somit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von rund 31,5%

Der Differenzbetrag von rund 20%  kann in der Holding für den Vermögensaufbau genutzt werden, in dem dieser z.B. in eine weitere Beteiligung investiert wird.

Exit-Besteuerung

Bei der Exit-Besteuerung ist es ähnlich der laufenden Besteuerung. Wird die Beteiligung von einer natürlichen Person gehalten, so wird ein Veräußerungsgewinn mit überschlägig 50% besteuert. Wir die Beteiligung jedoch von einer Holding-GmbH gehalten, so werden lediglich 5% des Veräußerungsgewinns mit rund 30% Ertragsteuer belastet, 95% sind auch hier steuerfrei gestellt.

Hinweis: Die Steuerersparnis tritt jedoch nur dann ein, wenn die Ausschüttung in der Holding verbleibt. Wird diese jedoch an den Gesellschafter der Holding ausgeschüttet und ist dieser eine natürliche Person, so wird diese Ausschüttung mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl Soli und Kirchensteuer belastet. Im Ergebnis sind wir dann wieder bei den 50% Gesamtsteuerbelastung.

Im Ergebnis liegt somit keine echte Steuerersparnis, sondern vielmehr eine Steuerstundung vor, man kann mit einer Holding-Struktur somit keine Steuern sparen, diese aber in die Zukunft verlagern.

5. Die Holding ist keine Steuerspar- sondern eine Steuerstungs-Dose.

Halten wir fest, durch eine Holdingstruktur können keine Steuern gespart werden. ABER! Durch eine Holdingstruktur kann durch gleichzeitigem Konsumverzicht schneller der Vermögensaufbau vorangetrieben werden. Die gestundeten Steuern können in ein weiteres Invest fließen, z.B. in eine weitere operative Tochtergesellschaft oder in eine Immobiliengesellschaft. Hierdurch kann schneller ein Vermögen auf- oder ausgebaut werden.

6. Unser Fazit

Eine Holding-Struktur kann ein sinnvolles Gestaltungsmodell darstellen. Insbesondere dann, wenn bereits bei einem Startup klar ist, dass dieses zeitnah veräußert werden soll, dann sollte bereits bei Gründung dieser Gesellschaft über eine Holding nachgedacht werden.

Unsere Gestaltungs-Experten stehen Ihnen bei der Konzeption, Umsetzung und laufenden Betreuung Ihres Unternehmens gerne zur Verfügung.

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