Die Auswirkungen der Pandemie auf’s Wirtschaftsleben und nicht zuletzt auf unser aller Arbeitsweisen (z.B. Homeoffice, Mobile Work) haben gezeigt, dass eine flächendeckende Digitalisierung unabdingbar geworden ist. Zur weiteren Förderung des dringend nötigen Ausbaus der Digitalisierung beteiligt sich der Fiskus nunmehr stärker an diesen Investitionen.

Wir meinen ein richtiger Schritt!

Konkret wurde die Abschreibungsdauer verkürzt. Statt bisher die Anschaffungskosten über 3 Jahre zu verteilen, können diese nunmehr voll im Jahr der Anschaffung angesetzt werden. Dies wird in den meisten Unternehmen zu einer spürbaren Entlastung führen. Diese Neuregelung gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2021.

Was sind digitale Wirtschaftsgüter?

Computerhardware

  • Computer (Desktop-Computer, Notebook, Thin-Clients, Workstations, Dockingstations etc.)
  • Peripheriegeräte (Scanner, Drucker etc.)
  • Tablet, Smartphone etc.

Software

  • Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung
  • ERP-Software
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Anwendersoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung

Unsere Experten für Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss stehen Ihnen sehr gerne bei Fragen zur Verfügung.

Team SPH smart. persönlich. digital