Videokonferenzen und Chatsysteme sind spätestens seit der Corona-Pandemie nicht mehr wegzudenken. Doch nicht jedes Videokonferenzsystem entspricht den Vorgaben des Datenschutzes und der IT-Sicherheit.

Die Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde hat Hinweise für die rechtliche und technische Zulässigkeit von Videokonferenzsystemen herausgegeben. Alleine dieser Auflistung kann man entnehmen, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt.

Unsere Rechtsanwälte für Datenschutz– und Compliance-Themen stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, Videokonferenzen DSGVO-konform zu nutzen.